Da Ende der 1990er Jahre die Torfabbaugenehmigungen der oberschwäbischen Moorheilbäder ausliefen und aus Naturschutzgründen nicht verlängert werden sollten, wurde 1995 der gesamte Abbau von Badetorf für die oberschwäbischen Moorbäder ins Reichermoos verlegt. Die schon damals unhaltbare Begründung war, daß „die Fläche vegetationslos und ökologisch vollkommen entwertet“ (sei,) „da im Frästorfverfahren auf der gesamten Fläche gleichzeitig abgebaut wurde.“
Quelle: „WOLFEGGER BLÄTTER
A U S G A B E 2 0 1 4“ ab Seite 10
Bernd Auerbach
„Der bäuerliche Torfstich und
das Staatliche Torfwerk im Reichermoos“
Durch den Torfabbau wurde das ehemals bis zu 8m mächtige Hochmoor schichtweise abgebaut.
2014 wurde von Dr. Sepp Bauer (Kißlegg) ein naturschutzfachlicher Maßnahmenplan für den weiteren Abbau und die Regeneration des Reichermooses im Auftrag des Zweckverbandes erstellt.
Hier wird in einem Grobkonzept aufgezeigt, das doch nicht tote Moor sollte paralell zum Abbau von Badetorf schon teilweise wieder-vernässt und renaturiert werden.
Von den in Kapitel „5. Maßnahmen im Rahmen eines Moorkozeptes“ vorgeschlagenen Maßnahmen, vor allem „5.1.1 Vernässungsmaßnahmen“ wurde bis heute nichts umgesetzt.
Zweckverband und Landkreis geben viel Geld für „Moorschutz“ in den Bädern aus und verweigern im Reichermoos relativ günstige und längst überfällige Maßnahmen.